Lieferbedingungen

ALLGEMEINES

Diese Bedingungen werden Inhalt jedes Vertrages, mit denen Warenlieferungen oder
Dienstleistungen durch die FMB Rail GmbH – nachfolgend „Besteller“ genannt – in Auftrag gegeben
werden. Entgegenstehende oder abweichende Lieferbedingungen oder sonstige Einschränkungen
des Lieferanten oder Dienstleisters – nachfolgend als „Lieferant“ bezeichnet – finden, ohne dass es
eines Widerspruchs bedarf, keine Anwendung, es sei denn, der Besteller hat ihnen im Einzelfall
ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Andere Vereinbarungen, Änderungen und Nebenabreden
haben nur bei schriftlichem erteiltem Einverständnis des Bestellers Gültigkeit.

ANGEBOT

Der Lieferant hat sich im Angebot genau an die Anfrage zu halten und im Falle von Abweichungen
ausdrücklich darauf hinzuweisen. Angebote, einschließlich Kostenvoranschläge/n/, des Lieferanten
erfolgen in jedem Fall unentgeltlich und begründen keine Verpflichtung für den anfragenden
Besteller.

BESTELLUNG

Bestellungen und Bestelländerungen erfolgen schriftlich oder mittels Textform. Der Inhalt
mündlicher und fernmündlicher Besprechungen ist nur dann verbindlich, wenn er vom Besteller
schriftlich bestätigt wurde. Jede Bestellung und Bestelländerung sind vom Lieferanten schriftlich
innerhalb von zwei Tagen zu bestätigen und im gesamten Schriftverkehr getrennt zu behandeln. In
allen Schriftstücken sind anzugeben: komplette Bestellnummer, Kostenstelle, Bestelldatum und
Lieferanschrift.

PREISE

Die vereinbarten Preise sind Festpreise. Sie schließen sämtliche Aufwendungen im Zusammenhang
mit den vom Lieferanten zu erbringenden Lieferungen und Leistungen mit ein. Preiserhöhungen
sind nur zulässig, wenn nachträglich schriftliche Vereinbarungen zwischen den Parteien getroffen
worden sind.

VERSAND UND GEFAHRÜBERGANG

Die Versendung der Ware, sowie die Beauftragung des Transportunternehmens erfolgt, soweit nicht
anders vereinbart, durch den Lieferanten. Der Gefahrübergang ergibt sich aus den individuell
vereinbarten Lieferbedingungen nach der aktuell gültigen Fassung der Incoterms. Jeder Lieferung
ist ein Lieferschein beizufügen, der die Bestellnummer und Artikelnummern vom Besteller sowie die
Stand: 02/2022
Bezeichnung des Inhalts nach Art und Menge angibt. Um den Inhalt einer Sendung ohne Öffnen
feststellen zu können, ist dieser außen am Packstück deutlich sichtbar anzubringen.

LIEFERFRIST, VERTRAGSDURCHFÜHRUNG

Vereinbarte Liefertermine oder Lieferfristen sind verbindlich. Eine vereinbarte Lieferfrist läuft vom
Bestelltag ab. Maßgeblich für die Einhaltung des Liefertermins bzw. der Lieferfrist ist der Eingang
der Ware beim Besteller bzw. der von ihm bezeichneten Empfangsstelle.
Sobald der Lieferant annehmen kann, dass er seine vertraglichen Verpflichtungen ganz oder
teilweise nicht oder nicht rechtzeitig erfüllen kann, hat er dies dem Besteller unverzüglich unter
Angabe der Gründe und der voraussichtlichen Dauer der Verzögerung anzugeben. Unterlässt der
Lieferant diese Mitteilung, so kann er sich auf das Hindernis dem Besteller gegenüber nicht berufen.
Teillieferungen sind nur bei ausdrücklicher Zustimmung durch den Besteller zulässig.
Erfüllt der Lieferant zum vereinbarten Liefertermin oder innerhalb einer vereinbarten Lieferfrist
nicht, so stehen dem Besteller die gesetzlichen Rechte wegen Verzuges zu. Soweit der Lieferant
vereinbarte Liefertermine oder Lieferfristen um mehr als 15 Werkstage überschreitet, kann der
Besteller auch ohne vorherige Fristsetzung Schadensersatz statt der Leistung gemäß §§ 280 Abs. 3,
281 BGB verlangen. Die Einschaltung von Unterlieferanten durch den Lieferanten zur Durchführung
der Bestellung ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

MÄNGELANZEIGE UND MÄNGELHAFTUNG

Mängel der Lieferung hat der Besteller dem Lieferanten unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Bei
Lieferung mangelhafter Ware hat der Besteller zunächst dem Lieferanten Gelegenheit zum
Aussortieren sowie zur Mangelbeseitigung oder Nach-, Ersatzlieferung zu geben, es sei denn, dass
dies dem Besteller unzumutbar ist. Kann dies der Lieferant nicht durchführen oder kommt er dem
nicht unverzüglich nach, so kann der Besteller insoweit ohne weitere Fristsetzung vom Vertrag
zurücktreten sowie die Ware auf Gefahr des Lieferanten zurückschicken. In dringenden Fällen kann
er nach Abstimmung mit dem Lieferanten die Mangelbeseitigung selbst vornehmen oder durch
einen Dritten ausführen lassen. Hierdurch entstehende Kosten trägt der Lieferant. Wird die gleiche
Ware wiederholt mangelhaft geliefert, so ist der Besteller nach schriftlicher Abmahnung bei erneut
fehlerhafter Lieferung auch für den nicht erfüllten Lieferumfang zum Rücktritt berechtigt. Der
Besteller behält sich vor für alle berechtigten Reklamationen, für die der Lieferant verantwortlich ist,
eine Bearbeitungsgebühr von 130,00 € pro Vorgang in Rechnung zu stellen.

RECHNUNGSERTEILUNG UND ZAHLUNG

Bestellnummer, Bestelldatum, Warenbezeichnung, Besteller Artikelnummer pro Position, Mengenund
Einzelpreisangabe sind in Rechnungen grundsätzlich anzugeben. Pro Lieferung ist eine
Rechnung zu erstellen. Bei Rechnungen über Teillieferungen ist die rückständige Ware deutlich
anzugeben. Zahlungen erfolgen, auch wenn nicht ausdrücklich vermerkt, in jedem Fall unter dem
Stand: 02/2022
Vorbehalt der Rechnungsprüfung. Sie stellen in keinem Fall eine Anerkenntnis ordnungsmäßiger
Lieferung oder Leistung oder einen Verzicht auf die Rüge gemäߧ 377HGB dar. Aufrechnungs- und
Zurückbehaltungsrechte stehen dem Besteller im gesetzlichen Umfang zu. Sofern nicht anders
vereinbart gelten die Zahlungsziele 30 Tage netto. Rechnungen sind ausschließlich papierlos an
buchhaltung@bsg-components.de zu stellen.

GEHEIMHALTUNG

Der Lieferant hat die getroffenen Vereinbarungen, sowie die technischen Unterlagen von dem
Besteller spezifischen Produkten streng vertraulich zu behandeln. Er ist verpflichtet, alle
Die nichtoffenkundige, kaufmännische und technische Einzelheiten, die
zu ihm durch Geschäftsbeziehung bekannt werden, als Geschäftsgeheimnis behandeln.
Geheimhaltungsverpflichtung gilt auch nach Abwicklung dieses Vertrages; sie erlischt erst, wenn
und soweit das in den überlassenen Abbildungen, Zeichnungen, Berechnungen und sonstigen
Unterlagen enthaltene Wissen allgemein bekannt geworden ist. Er trägt durch geeignete
organisatorische Maßnahmen dafür Sorge, dass die Geheimhaltungsverpflichtung auch durch von
ihm beauftragte Personen, z.B. Personal, gewahrt wird. An Abbildungen, Zeichnungen,
Berechnungen und sonstigen Unterlagen, die dem Lieferanten im Rahmen der Geschäftsbeziehung
zukommen, behält sich der Besteller Eigentums- und Urheberrechte vor; sie dürfen Dritten ohne
ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Bestellers nicht zugänglich gemacht werden. Sie sind
ausschließlich für die Fertigung von Artikeln des Bestellers zu verwenden; nach Abwicklung der
Bestellung sind sie auf Verlangen des Bestellers nebst allen Vervielfältigungsstücken
zurückzugeben. Dritten gegenüber sind sie geheim zu halten. Zurückbehaltungsrechte sind
ausgeschlossen. Modelle, Matrizen, Schablonen, Muster, Werkzeuge und sonstige Fertigungsmittel,
ebenso vertrauliche Angaben, die dem Lieferanten vom Besteller zur Verfügung gestellt oder von
ihm voll bezahlt werden, dürfen nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers für
Lieferungen an Dritte verwendet werden.

QUALITÄT UND DOKUMENTATION

Der Lieferant hat für seine Lieferungen die anerkannten Regeln der Technik, die
Sicherheitsvorschriften und die vereinbarten technischen Daten einzuhalten. Der Lieferant ist
verpflichtet, in eigener Verantwortung den Produktprozess und die Qualitätssicherung auch für die
Produkte, die er von Dritten bezieht oder bearbeiten lässt, so zu planen, organisieren und zu
realisieren, dass eine umfassende Qualitätsüberwachung gewährleistet ist und alle an das Produkt
gestellten Qualitäts- und Sicherheitsanforderungen erfüllt werden. Änderungen des
Liefergegenstandes bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Bestellers.
Der Lieferant hat die Qualität der Liefergegenstände ständig zu überprüfen und zu dokumentieren
und wenn vom Besteller gefordert nach DIN EN 10204 zu bescheinigen. Die Bescheinigung erfolgt
im Original an der Ware.
Stand: 02/2022

Für Standardbauteile ist der Besteller berechtigt technische Datenblätter, inkl. Zulassungsprüfungen
und Prüfstellen, Sicherheitsdatenblätter, Funktionsbeschreibungen sowie Gebrauchsanleitungen
anzufordern, welche vom Lieferanten umgehend zu liefern sind.
Die Vertragspartner werden sich über die Möglichkeiten einer Qualitätsverbesserung gegenseitig
informieren. Wurde im Vertrag zwischen Besteller und Lieferanten die Ausführung von
Schweißarbeiten vereinbart, dann müssen auch die Lieferanten geschweißter Produkte über ein
gültiges und den Auftragsanforderungen entsprechendes Zertifikat zum Schweißen verfügen. Dem
Lieferanten ist eine Auftragsweitergabe an andere Unterlieferanten nur nach Zustimmung des
Auftraggebers gestattet.
Der Besteller ist berechtigt, mittels eines Audits festzustellen, ob die Qualitätssicherungsmaßnahmen
des Lieferanten die Kundenforderungen gewährleisten. Das Audit kann als System-,
Prozess- oder Produktaudit durchgeführt werden und ist rechtzeitig vor geplanter Durchführung
gemeinsam zu vereinbaren. Der Lieferant gewährt dem Besteller während der üblichen Betriebsund
Geschäftsstunden Zutritt zu allen Fertigungsstätten und Prüfstellen sowie die Einsicht in alle
qualitätsrelevanten Dokumente. Treten Qualitätsprobleme auf, die durch Leistungen und/oder
Lieferungen von Unterlieferanten verursacht werden, hat der Lieferant auf Anfrage des Bestellers
die Möglichkeit eines gemeinsamen Audits beim Unterlieferanten zu klären. Die Pflichten des
Lieferanten zur selbstständigen Problemlösung mit Unterlieferanten sowie die Einhaltung der
Liefererfüllung ggf. durch Sondermaßnahmen bleiben hiervon unberührt.

SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Besteller Geschäftssitz
Erfüllungsort und Gerichtsstand. Der Besteller ist jedoch berechtigt, den Lieferanten an jedem
anderen gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen. Sollten einzelne Bestimmungen in diesen
Einkaufsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarung unwirksam sein
oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen
nicht berührt.

Stand: 02/2022 – DOWNLOAD